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Ab dem 07. März: 3G-Regel beim Hochschulsport

Text "3G-Regel" © Christoph Edeler​/​TU Dortmund

Die Landesregierung NRW hat erste Lockerungsmaßnahmen der Coronaregeln beschlossen, auch im Sportbereich gibt es Anpassungen. Ab dem 07. März fallen die aktuell gültigen 2G- bzw. 2G+ Regelungen weg. Dann gilt für alle Angebote des Hochschulsports die 3G-Regel.

Ab dem 07. März gilt für ALLE Angebote des Hochschulsports und das Fitnessförderwerk (FFW) die 3G-Regel als Zugangsbedingung. Das bedeutet, alle Angebote können von geimpften, genesenen und getesteten Personen besucht werden. Die Nachweise müssen wie bisher im Foyer an der Otto-Hahn Straße bei unseren Mitarbeitenden bzw. bei Kursen in externen Sportstätten bei den Übungsleitenden vorgezeigt werden. Wichtig ist, dass ihr Euren Personalausweis dabei habt.

Im Folgenden haben wir die genauen Regeln für jedes einzelne G zusammengefasst. Folgende Personengruppen erhalten Zugang zu unseren Angeboten:

  • Geimpfte mit Impfnachweis und vollständigem Impfschutz. Vollständig geimpfte Personen sind Personen, die zwei Impfungen erhalten haben und die Zweitimpfung liegt mindestens 14 Tage zurück. Der Impfschutz ist 270 Tage, also etwa neun Monate gültig.
  • Genesene mit Nachweis. Die Infektion darf höchstens 90 Tage zurückliegen, außer man wurde vor oder nach der Infektion geimpft, dann ist dieser Nachweis sechs Monate gültig.
  • Getestete (d.h. gar nicht bzw. nicht vollständig immunisierte Personen) mit Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einem PCR-Test (maximal 48 Stunden alt). Es muss ein negativer Testnachweis einer offiziellen Teststelle vorliegen.

Informationen zu Testmöglichkeiten in Campusnähe findet ihr hier: Testmöglichkeiten TU Dortmund

Bei Fra­gen wendet euch gerne per Mail an uns: E-Mail Hochschulsport