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Häufig gestellte Fragen

FAQ

Hier erfahrt ihr alles, was es über das Fitnessförderwerk zu wissen gibt.

Abbuchnungen

Die Gebühr der Fitnesskarte wird monatlich in Raten abgebucht.

 

Die Gebühr für den Starterkurs in Höhe von 25 Euro wird via Lastschriftverfahren vom Konto abgebucht. Über die genauen Abbuchungszeitpunkte werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer per E-Mail vor der Buchung informiert.

Status und Teilnahme

Studierende
Studierende die ihren Studierendenstatus (mittels gültiger Immatrikulationsbescheinigung/Studierendenausweis/ digitale Student ID + Lichtbildausweis) bei einer der unten aufgeführten Hochschulen nachweisen können, werden als Studierende angesehen.

Stu­die­ren­de folgender Hochschulen gelten bei der Buchung als Studierende:
RWTH Aachen, FH Aachen, Uni und FH Bielefeld, Uni und FH Bochum, ev. FH Bochum, Uni Bonn, FH Bonn Rhein-Sieg, TU Dort­mund, FH Dort­mund, Uni Düsseldorf, Uni Duisburg-Essen, FH Südwestfalen, Uni Köln, Deutsche Sporthochschule Köln, Uni Münster, FH Münster, Uni Paderborn, Uni Siegen, Uni Wuppertal

Bedienstete
Bedienstete und andere Mitglieder, die ihre Zugehörigkeit zu einer der oben aufgeführten Hochschulen nachweisen können, werden als Bedienstete angesehen.

Externe
Personen die nicht dem Status Studierende bzw. Bedienstete (s.o.) entsprechen, können nicht im Fitnessförderwerk trainieren. Wir bitten um Verständnis.

Gültigkeit und Teilnahmegebühren

  • Vor Buchung der Fitnesskarte muss der  Starterkurs besucht worden sein.
  • Vor Erwerb der Kombikarte vorort muss der Starterkurs besucht worden sein.
  • Für internationale Studierende/Programmstudierende wird hier eine spezielle international class angeboten. 
  • Die Buchung der Fitnesskarte ist nach dem ersten Kurstermin möglich.
  • Die Mitgliedschaft hat eine Laufzeit von sechs oder 12 Monaten und verlängert sich nicht automatisch.
  • Die Mitglieder erhalten lediglich eine E-Mail mit der Erinnerung, dass die Laufzeit der Fitnesskarte und damit die Mitgliedschaft endet.
  • Studierende der TU und FH Dortmund zahlen ab 20-23 Euro monatlich (je nach Vertragsart).
  • Beschäftigte zahlen ab 25-29 Euro monatlich (je nach Vertragsart).

Rücklastschrift
Der Widerspruch einer Abbuchung, die Angabe falscher Kontodaten oder ein unzureichendes Kontoguthaben haben einen erfolglosen Abbuchungsversuch zur Folge.

Dafür stellt das Geldinstitut der TU Dortmund Rücklastschriftgebühren in Höhe von der Bank abhängiger Kosten, pro Buchung in Rechnung. Der Teilnehmer hat der TU Dortmund diese verauslagten Kosten zu erstatten. Eine entsprechende Benachrichtigung hierüber erfolgt per E-Mail. Die Erstattung kann nur per Überweisung angewiesen werden. Sollte die Erstattung nicht erfolgen, wird die betreffende Buchung für die Fitnesskarte und die Nutzung des Studios storniert. Für die Person erfolgt eine Sperrung für zukünftige Online-Anmeldungen. Die Sperre bleibt auch nach Ende des Semesters erhalten. Sie wird erst dann aufgehoben, wenn die Gebühren erstattet sind.

Sportschuhe
Voraussetzung zur Teilnahme  ist ordnungsgemäßes Schuhwerk. Die Schuhe müssen eine Non-Marking-Sohle haben und Hallenboden geeignet sein. Die Schuhe dürfen nicht schon einmal draußen getragen worden sein.

Unfälle
Die Studierenden der TU und FH Dortmund sind über die Unfallkasse NRW unfallversichert, soweit sie an Veranstaltungen dieses Programms teilnehmen, die innerhalb des organisierten Übungsbetriebs während der festgesetzten Zeiten, unter Kursleitung stattfinden und als Ausgleichssportart gelten.

Eine Unfallmeldung ist umgehend (d. h. innerhalb von 3 Tagen) und selbstständig zu erledigen. Entsprechende Vordrucke sind beim Pförtner im Sportgebäude, beim Studentenwerk oder beim Hochschulsport erhältlich. Wird ein Unfall nicht rechtzeitig gemeldet, entfällt der Versicherungsschutz.

  • Studierende wenden sich an Frau Jochim, Studentenwerk, Vogelpothsweg 85 (Mensa- Gebäude), Raum 073, Telefon 0231 755-5688 und an den Hochschulsport
  • Bedienstete melden sich bei ihrer Personalabteilung und dem Hochschulsport

Eine weitergehende Schadenshaftung durch die Träger des Hochschulsport und seine Mitarbeitenden ist ausgeschlossen. Zur Deckung von Ansprüchen Dritter wird allen Teilnehmenden der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung empfohlen.

Diebstahl, Beschädigungen, Verlust
Der Hochschulsport haftet nicht für verloren gegangene, gestohlene, verunreinigte oder zerstörte Gegenstände. Es wird empfohlen, die vorhandenen Sicherungsmöglichkeiten (Schließfächer) in den TU-Sportstätten zu benutzen.

Bei verloren gegangenen Gegenständen kann zunächst beim jeweiligen Pförtner nachgefragt bzw. das Gefundene dort abgegeben werden.

Sonstiges

Ihr habt die Möglichkeit, die Laufzeit der Fitnesskarte für die Dauer von maximal zwei Monaten auszusetzen (das Abo ruhen zu lassen). Nach Wiederaufnahme des Trainings verlängert sich die ursprüngliche Laufzeit entsprechend um die ausgesetzte Zeit, ohne zusätzliche Kosten.

Wichtig: Der Flexi-Shift-Antrag muss bis zwei Tage vor Antritt der Ruhezeit eingereicht werden. 

Im Sinne eines angenehmen gemeinsamen Trainings für alle haben wir Regeln aufgestellt:

  • Saubere Schuhe (nicht draußen getragen!)
  • Keine Trägershirts und Tanktops (Schulter muss bedeckt sein) (m/w/d)
  • Keine bauchfreie Kleidung (m/w/d)
  • Keine Glasflaschen auf der Trainingsfläche 
  • Handtuchpflicht (ohne Handtuch kein Training)
  • Fitnesskartenpflicht (ohne Karte kein Training)
  • Cardiogeräte sind nach Gebrauch zu desinfizieren
  • Keine Handy-Telefonate
  • Kein Essen auf der Trainingsfläche
  • Freihanteltraining nur nach gesonderter Einweisung

Goldene Regeln

Golden Rules