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Finanzielle Förderung

Stipendien

Damit ihr Leistungssport und Studium besser unter einen Hut bringen könnt, nehmen euch Stipendien den finanziellen Druck.  Hier findet ihr alle Infos zu Stipendien für
Kaderathlet*innen.

NRW-Sportstiftungs-Stipendium

Mit dem NRW-Sportstiftungs-Stipendium erhalten Stipendiat*innen Freiräume für ihre berufliche Ausbildung neben dem Leistungssport.
Denn ein Nebenjob, um laufende Kosten zu decken, ist bei einem Pensum von gut 60 Stunden pro Woche schwer zu stemmen.

Bewerbung

Bewirb Dich auf das NRW-Sportstiftungs-Stipendium!

Im Rahmen des NRW-Sportstiftungs-Stipendiums werden Spitzenathlet*innen in Nordrhein-Westfalen als ambitionierte oder leistungsstarke Studierende mit 300 Euro monatlich gefördert.

Wer kann sich bewerben?

  • Leistungssportler*innen mit Bundeskaderstatus, die Studienanfänger oder bereits eingeschriebene Studierende an einer Stipendienpartner-Hochschule der Sportstiftung NRW sind.

Wie hoch ist die Förderung und wie lange läuft sie?

  • Jedes der zu vergebenen Stipendien beläuft sich auf 300 Euro monatlich. Gefördert werden mindestens zwei Semester ab dem Wintersemester 2022/23. Finanziert und ausgezahlt wird das Stipendium von der Sportstiftung NRW.
  • Eine Anschlussförderung ist möglich, sofern die dann geltenden Fördervoraussetzungen für die entsprechende Förderphase gegeben sind.
  • Das Stipendium endet grundsätzlich mit dem erfolgreichen Studienabschluss bzw. bei Exmatrikulation. Bei einem Urlaubssemester muss im Einzelfall geprüft werden, ob das Stipendium ausgezahlt werden kann.

Welche Kriterien sind zu erfüllen?

  • Es können studierende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler gefördert werden, deren bisheriger Werdegang besonders gute Leistungen im Studium erwarten lässt oder die solche Leistungen bereits erbracht haben: 
    • Bei Studienanfänger*innen wird insbesondere der Abschluss berücksichtigt, mit dem sie die Qualifikation für das Studium erworben haben. Daneben können Leistungen im außerschulischen Bereich oder berufliche Leistungen Anhaltspunkte für die Erwartbarkeit besonders guter Leistungen im Studium sein.
    • Bei Studierenden werden insbesondere die bisherigen Studienleistungen berücksichtigt.
  • Neben der studienbezogenen Leistung ist die Mitgliedschaft in einem olympischen, paralympischen oder deaflympischen Bundeskader (z.B. PK, EK, NK1, NK2) des Studierenden eine Fördervoraussetzung. Relevant ist der Zeitpunkt der Antragstellung. 
  • Fördervoraussetzung ist zudem, dass Athlet*innen 
    • für einen NRW-Verein starten oder
    • ihren Trainingsmittelpunkt in NRW oder
    • ihren Lebensmittelpunkt in NRW haben.
  • Nicht möglich ist eine Stipendienbewerbung für 
    • Angehörige von Bundeswehr, Bundes- und Landespolizei und Zoll;
    • Bundeskaderathletinnen und Bundeskaderathleten, die im betreffenden Förderzeitraum von der Deutschen Sporthilfe mit dem Deutsche-Bank-Stipendium gefördert werden.

Wie werden die Stipendiat*innen ausgewählt?

  • Die leistungssportbezogenen Förderkriterien (Sportart, Kaderstatus, Vereinszugehörigkeit bzw. Trainings- oder Lebensmittelpunkt) sind von den Bewerber*innen der jeweiligen Hochschule schriftlich nachzuweisen.
  • Die studienbezogenen Leistungskriterien werden von der jeweiligen Hochschule festgelegt und geprüft, um die geeignetsten Bewerber*innen auszuwählen.

Wie und wann kann ich mich bewerben?

  • Ein Stipendium kann nur auf Antrag gewährt werden. Der Antrag ist entsprechend der Ausschreibung auf der Homepage der jeweiligen Hochschule mit den dort genannten Unterlagen form- und fristgerecht zu stellen. Die Bewerbungsfrist wird von der jeweiligen Hochschule festgelegt.

Hinweis: Auf eine Förderung durch die Sportstiftung NRW besteht auch bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen kein Rechtsanspruch.

Berwerben

Die Bewerbungsphase läuft vom 15. August bis 15. September.

Formular Bewerbung Stipendium Sportstiftung NRW

Die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen inklusive Nachweise bitte an Christoph Edeler senden.