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Sicher Sport machen

2G beim Hochschulsport

Fotografie eines Schildes mit Hinweis auf die Maskenpflicht. Davor Text: "2G" und ein durchgestrichenes Virus-Icon © Christoph Edeler​/​TU Dortmund
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen hat die Landesregierung NRW beschlossen, dass ab morgen, 24.11.2021, auch im Sportbereich, sowohl indoor als auch outdoor, die 2G-Regel gilt.

Das heißt, für ALLE Angebote des Hochschulsports ab dem 24.11.2021 benötigt ihr entweder einen Nachweis über eine vollständige Impfung (14 Tage sind seit der zweiten Impfung bzw. im Fall von Johnson & Johnson seit der ersten Impfung vergangen) oder über eine überstandene Corona-Infektion (Nachweis per PCR-Test nicht älter als sechs Monate). Ohne einen der beiden Nachweise und nur mit einem aktuellen negativen Testergebnis erhaltet ihr demzufolge keinen Zugang mehr zu den Sportangeboten. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen empfehlen wir allen vollständig geimpften und genesenen Teilnehmenden, zusätzlich einen Schnelltest zu machen, bevor ihr unsere Angebote besucht. 

Die Lastschriften für die aktuellen Sportkarten wurden bereits angekündigt und werden in den nächsten Tagen eingezogen. Falls ihr keinen 2G-Status habt und demzufolge ab morgen nicht mehr an den Kursen teilnehmen könnt, teil uns das bitte bis nächsten Dienstag, 30.11.2021, per Mail an info.hsptu-dortmundde mit. Alle weiteren Informationen zum weiteren Vorgehen bezüglich der Erstattung erhaltet ihr dann von uns.

Die Regelungen gelten für alle Angebote des Hochschulsports, sowohl für Teilnehmende als auch für Übungsleitende und auch für Mitglieder und Trainer*innen im Fitnessstudio FFW. 

Bei Fragen wendet euch gerne per Mail an info.hsptu-dortmundde