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Alle Infos zu Rechten & Versicherung

Rechtliches

Hier findet ihr Infos rund um Rechte, Pflichten und Versicherungen.

Alle Studierenden der TU und FH Dortmund sind über die Unfallkasse NRW unfallversichert, soweit sie an Veranstaltungen dieses Programms teilnehmen, die innerhalb des organisierten Übungsbetriebs während der festgesetzten Zeiten, unter Kursleitung stattfinden und als Ausgleichssportart gelten.

Für Studierende anderer Hochschulen besteht nach aktueller Lage üblicherweise kein Versicherungsschutz durch die Unfallkasse NRW, da die Teilnahme im Rahmen der Freizeitgestaltung als „privat“ angesehen wird und nicht im direkten Zusammenhang mit dem Studium steht. Jeder Fall wird aber individuell geprüft. Deswegen muss der Unfall umgehend (innerhalb von drei Tagen) und selbständig der eigenen Hochschule gemeldet werden!

Wird ein Unfall nicht rechtzeitig gemeldet, entfällt der Versicherungsschutz.

Vordrucke sind beim Pförtner im Sportgebäude, beim Studentenwerk, beim Hochschulsport oder hier erhältlich.

  • Studierende wenden sich an Frau Silke Becker, Studentenwerk Dortmund AöR, Personalwesen, Vogelpothsweg 85 (Mensa-Gebäude), Raum 485, Telefon 0231 20649-163 und an den Hochschulsport.
  • Bedienstete melden sich bei ihrer Personalabteilung und dem Hochschulsport.
  • Externe sind nicht über die Unfallkasse NRW versichert und melden den Unfall bitte der eigenen Krankenkasse.
  • Teilen Sie dem Arzt/Krankenhaus mit, dass dies ein BG Unfall ist (Unfallkasse NRW ist Versicherungsträger).
  • Gehen Sie nur in ein Krankenhaus oder zu einem Durchgangsarzt.

Eine weitergehende Schadenshaftung durch die Träger des Hochschulsports und seiner Mitarbeitenden ist ausgeschlossen. Zur Deckung von Ansprüchen Dritter wird allen Teilnehmenden eine zusätzliche Haftpflichtversicherung empfohlen.

Weitere Informationen:
Durchgangsärzte
Informationen zur Unfallanzeige
Unfallanzeige-Formular (PDF Stand: 07.01.2026)

Es wird empfohlen die vorhandenen Sicherungsmöglichkeiten (Schließfächer) zu gebrauchen. Der Hochschulsport haftet nicht für verloren gegangene, gestohlene, verunreinigte oder zerstörte Gegenstände.  Schließfächer funktionieren mit einem Zahlenschloss.

Alle Beschäftigten und Studierenden der TU und FH Dort­mund sind über die Unfallkasse NRW unfallversichert, soweit sie an Veranstaltungen dieses Programms teilnehmen, die innerhalb des organisierten Übungsbetriebs während der festgesetzten Zeiten, unter Kursleitung stattfinden und als Ausgleichssportart gelten. Es erfolgt immer eine Prüfung durch die Unfallkasse NRW. Sollte die Unfallkasse keine Leistungen übernehmen, tritt die persönliche Krankenkasse ein.  Eine Unfallmeldung ist umgehend (innerhalb von drei Tagen) und selbständig zu erledigen!

Wird ein Unfall nicht rechtzeitig gemeldet, entfällt der Versicherungsschutz. 
Zur Unfallanzeige (alternativ: Unfallanzeige PDF)