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Alle Infos zu Rechten & Versicherung

Rechtliches

Hier findet ihr Infos rund um Rechte, Pflichten und Versicherungen.

Alle Studierenden der TU und FH Dortmund sind in der Regel über die Unfallkasse NRW unfallversichert, soweit sie an Veranstaltungen dieses Programms teilnehmen, die innerhalb des organisierten Übungsbetriebs während der festgesetzten Zeiten, unter Kursleitung stattfinden und als Ausgleichssportart gelten. Für Studierende anderer Hochschulen besteht nach aktueller Lage kein Versicherungsschutz durch die Unfallkasse NRW, da die Teilnahme im Rahmen der Freizeitgestaltung als privat angesehen wird und nicht im Zusammenhang mit dem Studium steht. Eine Unfallmeldung ist umgehend (innerhalb von drei Tagen) und selbständig zu erledigen!

Wird ein Unfall nicht rechtzeitig gemeldet, entfällt der Versicherungsschutz.

Vordrucke zur Unfallanzeige sind beim Pförtner im Sportgebäude, beim Studierendenwerk oder beim Hochschulsport erhältlich.

  • Studierende wenden sich an Frau Silke Becker, Studierendenwerk Dortmund AöR, Personalwesen, Vogelpothsweg 85 (Mensa-Gebäude), Raum 485, Telefon 0231 20649-163 und an den Hochschulsport  und füllen folgendes Formular aus Unfallanzeige Studierende 
  • Beschäftigte der TU Dortmund melden sich bei ihrer Personalabteilung und dem Hochschulsport und füllen folgendes Formular aus Unfallanzeige TU Dortmund
  • Externe sind nicht über die Unfallkasse NRW versichert und melden den Unfall bitte der eigenen Krankenkasse.
  • Teilen Sie dem Arzt/Krankenhaus mit, dass dies ein BG Unfall ist (Unfallkasse NRW ist Versicherungsträger).
  • Gehen Sie nur in ein Krankenhaus oder zu einem Durchgangsarzt.

Eine weitergehende Schadenshaftung durch die Träger des Hochschulsports und seiner Mitarbeitenden ist ausgeschlossen. Zur Deckung von Ansprüchen Dritter wird allen Teilnehmenden eine zusätzliche Haftpflichtversicherung empfohlen.

Weitere Informationen:
Zur Liste der Durchgangsärzte

Es wird empfohlen die vorhandenen Sicherungsmöglichkeiten (Schließfächer) zu gebrauchen. Der Hochschulsport haftet nicht für verloren gegangene, gestohlene, verunreinigte oder zerstörte Gegenstände.  Schließfächer funktionieren mit einem Zahlenschloss.

Alle Beschäftigten und Studierenden der TU und FH Dort­mund sind über die Unfallkasse NRW unfallversichert, soweit sie an Veranstaltungen dieses Programms teilnehmen, die innerhalb des organisierten Übungsbetriebs während der festgesetzten Zeiten, unter Kursleitung stattfinden und als Ausgleichssportart gelten. Es erfolgt immer eine Prüfung durch die Unfallkasse NRW. Sollte die Unfallkasse keine Leistungen übernehmen, tritt die persönliche Krankenkasse ein.  Eine Unfallmeldung ist umgehend (innerhalb von drei Tagen) und selbständig zu erledigen!

Wird ein Unfall nicht rechtzeitig gemeldet, entfällt der Versicherungsschutz. 
Zum Unfallanzeige-Formular